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Digitale Jahreshauptversammlung

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Außerordentliche Jahreshauptversammlung findet zusammen mit der Abteilungsversammlung Fußball in diesem Jahr digital statt

Am 13.06.2020 wird die Jahreshauptversammlung des Hützemerter Sportverein 1951 e.V. in digitaler Form stattfinden.

„Die aktuelle Situation rund um COVID-19 und die damit geltenden Auflagen für Versammlungen haben wir im Vorstand intensiv diskutiert und sind zu dem Entschluss gekommen, dass eine digitale Variante der Jahreshauptversammlung in diesem Jahr die am ehesten vertretbare Lösung ist.“, so Julian Ziegeweidt, Vorsitzender des Vereins.

Rechtlich wurde der Weg für diese Lösung schon zu beginn der Pandemie geebnet. Der Gesetzgeber hat zu der Problematik bereits das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ vom 27. März 2020 erlassen. Art 2 § 5 regelt, dass Vereinsversammlungen auch mittels elektronischer Kommunikationsmittel abgehalten werden dürfen. Dort ist unter anderem folgendes geregelt:

„Abweichend von § 32 Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs kann der Vorstand auch ohne Ermächtigung in der Satzung Vereinsmitgliedern ermöglichen, an der Mitgliederversammlung ohne Anwesenheit am Versammlungsort teilzunehmen und Mitgliederrechte im Wege der elektronischen Kommunikation auszuüben.“

Alle anderen Formalien zu einer ordnungsgemäßen Versammlung mit Satzungsänderung müssen eingehalten werden. Insbesondere muss m.E. in der Einladung, die auf herkömmliche Weise im Schaukasten (je nach Satzung) der Link und die Plattform angegeben, unter der ein Zugang zu der Online-Versammlung möglich ist.

Der Zugang zur Versammlung wird mit entsprechender Anleitung in den kommenden Tagen auf ver Vereinshomepage veröffentlicht.

"Wir hoffen auf eine rege Teilnahme, da wir dieses Jahr auch wichtige und zukunftsweisende Entscheidungen treffen müssen."