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Teilweise Öffnung der Sportanlagen

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"Wann startet der Sport an der Eulenbuche?"

Wie schon aus den Medien bekannt, gibt es seit Mittwoch weitreichende Lockerungen der Corona-Schutzverordnung. Diese haben auch einen Einfluss auf unseren verein. So wurden die Sportvereine der Stadt Drolshagen heute über folgende Regelungen Informiert:

Die Stadt hält es allerdings für das Kleinspielfeld in Hützemert für erforderlich, dies weiterhin gesperrt zu halten, da wir hier eine kontaktfreie Nutzung für unmöglich halten.

Freiluftsportanlagen (Sportplätze / Tennisplätze)

Zunächst wird nachrichtlich darauf hingewiesen, dass die Bolzplätze der Stadt Drolshagen weiterhin geschlossen bleiben.

Unter Berücksichtigung der Hygienebestimmungen der Coronaschutzverordnung können die Freiluftsportanlagen (Sportplätze / Tennisplätze) ab sofort wieder genutzt werden.

Die Stadt hält es allerdings für das Kleinspielfeld in Hützemert für erforderlich, dies weiterhin gesperrt zu halten, da wir hier eine kontaktfreie Nutzung für unmöglich halten. Gleichermaßen sind sicherlich keine geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zwischen Personen (auch in Warteschlangen) sicherzustellen.

Sporthallen

Für die Öffnung von Sporthallen gibt es bis dato keine Konkretisierung für künftige Fassungen der Coronaschutzverordnung. Nach der Presseinformation 347/05/2020 der Landesregierung ist ab 11. Mai ist die Öffnung von Fitnessstudios, Tanzschulen und Sporthallen/Kursräumen der Sportvereine unter strengen Abstands- und Hygieneauflagen wieder möglich.

Die Stadt interpretiert diese Presseinformation derzeit so, dass vereinseigene Sporthallen ab 11. Mai wieder geöffnet sein dürfen. Eine Öffnung der Schulsporthallen für den Vereinssport halten wir damit noch nicht für möglich. Dies würde auch den äußerst hohen, vom Schulministerium fixierten Sicherheits- und Hygienestandards für die Schulen zuwider laufen. Die Schulsporthallen der Stadt Drolshagen bleiben damit für den Vereinssport zunächst weiter geschlossen. Sollte sich aus der Fassung der Coronaschutzverordnung am 11. Mai etwas anderes ergeben, wird das selbstverständlich neu bewerten und mitgeteilt.

Weitergehend soll lt. Presseinfo ab 30. Mai die Ausübung von Sportarten auch mit unvermeidbarem Körperkontakt und in geschlossenen Räumen wieder gestattet werden, ebenso der Betrieb in Hallenbädern. Inwieweit dies gereicht, die Sporthallen der Stadt Drolshagen für den Vereinssport wieder zu öffnen, vermag die Stadt im Moment noch nicht abschließend zu beurteilen. Dies hängt sicher maßgeblich zusammen mit der Frage der Vereinbarkeit der Sicherheits- und Hygienestandards für die Schulen mit Vereinssport in den Sporthallen.

„Nun müssen wir uns als HSV erstmal ordnen und die Auflagen Prüfen. Ich gehe davon aus, das der Tennissport zeitnah wieder aufgenommen wird. Die Abteilung Fußball wird die Umsetzung der Auflagen nun prüfen und die entsprechenden Schlüsse daraus ziehen. Wir werden in jedem Falle uns stark an den Leitlinien des Landessportbundes NRW orientieren. “ so Julian Ziegeweidt, Vorsitzender des Hützemerter Sportvereins. Die Abteilung Turnen muss sich der weilen noch gedulden, da die Hallen bis auf weiteres durch die Stadt noch nicht freigegeben werden können.

Über die möglichen Angebote und das weitere Vorgehen wird an dieser Stelle schnellstmöglich Informiert.

Ich gehe davon aus, das der Tennissport zeitnah wieder aufgenommen wird.

Eine Zusammenfassung mit den Maßgaben und nützlichen Links sind hier zu finden. Bitte beachtet besonders die Anlage „Wegweiser für Vereine“ und „für Trainer*innen und Übungsleiter*innen“!“