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Eine Spende zu Jahresende

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  • Beitrags-Kategorie:HSV

Das Jahr neigt sich dem Ende und wir blicken auf ein verrücktes Jahr zurück. Viel ist geschehen, so auch bei uns. Trotz aller zusätzlichen Hürden durch Corona wurde das Projekt „Eulenbuche 2020“ gestartet. Neben den Förderungen von über 250.000€ bedarf das ambitionierte Projekt auch zahlreicher Eigenmittel und Spenden. Daher würden wir uns als Verein Freuen, noch den ein oder anderen Spendeneingang verzeichnen zu können. Wir bedanken uns für jede einzele Unterstützung!

Jeder kann helfen!

Warum sollte ich als Privatperson Spenden?

Wir als Verein sind gemeinnützig und dürfen somit eine Spendenbescheinigung ausstellen. Eine Spendenbescheinigung, auch als Spendenquittung bezeichnet, ist ein Nachweis über eine Spende, welche freiwillig unentgeltlich an die Organisation, in diesem Fall ein Verein, gestiftet wird.

Den Spendenwert bekommt der Spender gegen Vorlage der Spendenquittung des Vereins als Sonderausgabenabzug teilweise vom Finanzamt wieder zurück. Dadurch entsteht nicht nur der Vorteil, dass der Spendenwert gespart wird, vielmehr dient die Spende gleichzeitig auch dem Gemeinnutz.

Warum sollte mein Unternehmen Spenden?

Auch ein Unternehmen kann eine Spende steuerlich geltend machen. Je nach Form wird die Spende vom Unternehmen oder durch den Unternehmer als Privatperson abgesetzt. Der Unterschied liegt in Rechtsform der Firma begründet. Kapitalgesellschaften (GmbH oder AG) können unter bestimmten Voraussetzungen Spenden als Betriebsausgaben geltend machen. Kommen die Gelder aus Betriebsmitteln, werden die Betriebsausgaben entsprechend in der Gewerbesteuererklärung angeführt (§ 9 Nr. 5 GewStG). Selbständigen und (Personen-)Gesellschaftern (OHG, KG oder GbR) ist dies verwehrt (§ 4 Abs. 4 EStG i.V. m. § 12 Nr. 1 EStG). Sie setzen Spenden – wie Privatpersonen – als Sonderausgaben ganz einfach in der Einkommenssteuerklärung ab.

Jeder gibt, so viel er kann – für andere. Zumindest ist dies der Grundgedanke des Spendens. Doch auch, wenn Unternehmen besonders großzügig sind, können sie nicht alles steuerlich absetzen. Unabhängig davon, ob es sich um Sonder- oder Betriebsausgaben handelt, dürfen Unternehmer nur maximal 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte pro Jahr absetzen oder vier Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter (§ 10b Abs. 1 S. 1 EStG). Wer dennoch mehr spenden möchte, kann den Überschuss als „Spendenvortrag“ mit in das kommende Jahr nehmen und anrechnen lassen.

Das Wenige, das du tun kannst, ist viel.

Sparkasse

IBAN: DE48 4625 0049 0007 0049 48
BIC: WELADED1OPE

Wie kann ich Spenden?

Wenn wir Sie begeistern konnten, so gibt es einfache Wege:

Direkte Spende: Überweisen Sie einfach einen Betrag den Sie spenden wollen an das links angegebene Konto. Alternativ haben wir unsere Projekte auf Betterplace.com gelistet. Hier Können Sie ganz einfach über verschiedene Zahlungsmittel und eine Unterstützung zukommen lassen:

Flutlicht

Ersatzspielerbänke

Außenbeleuchtung

Ausstattung

Dach und Dämmung

Flutlicht Tennis

Wasserversorgung

Heizungsanlage

Platzerneuerung Tennis

Zaunanlage

Coronaeinfluss

DANKE FÜR IHRE UNTERSTÜTZUNG!

Quellen: